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Die Winter Stiftung für Rechte der Natur beginnt Fördertätigkeit

Die Winter Stiftung für Rechte der Natur beginnt Fördertätigkeit

Podium zur Auftaktveranstaltung

Am 15. Dezember 2023 feierte die Winter Stiftung für Rechte der Natur in einer offiziellen Auftaktveranstaltung im Gästehaus der Universität Hamburg ihre Gründung. Dr. Georg Winter, Unternehmer und Pionier der umweltorientierten Unternehmensführung, gründete 2022 die nach ihm benannte Stiftung für Rechte der Natur mit dem Ziel, die wissenschaftlichen und praktischen Bemühungen um eine Ausstattung der Natur mit eigenen Rechten zu fördern. Seit vielen Jahren setzt sich der Stifter dafür ein, das Verhältnis von Mensch und Natur auch in rechtlicher Hinsicht grundlegend zu verändern und auf diese Weise der fortschreitenden Naturzerstörung auf der Welt Einhalt zu gebieten. Inzwischen hat dieser Gedanke auf der ganzen Welt Unterstützer gefunden. Vor allem in den Ländern Südamerikas, aber auch darüber hinaus hat das Konzept Eingang in die nationalen Rechtsordnungen gefunden.

An der Auftaktveranstaltung nahmen etwa 85 Personen aus Wissenschaft, Gesellschaft, Justiz und Anwaltschaft teil. Den zentralen Vortrag hielt der renommierte Umweltrechtler Prof. Dr. Jochen Sohnle von der Universität Nancy, Lorraine, Frankreich. In seinem glänzenden Vortrag zeigte er auf, dass sich die rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Hürden für die Einführung von Rechten der Natur überwinden lassen. In der anschließenden sehr lebhaften Podiumsdiskussion unter der Leitung von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen wurden die Thesen des Referenten von Prof. Dr. Gerd Winter, Universität Bremen, und von Jula Zenetti, Helmholtz Zentrum für Umweltforschung, Leipzig, kritisch und teilweise kontrovers diskutiert. An der Diskussion beteiligten sich neben dem Stifter Dr. Georg Winter selbst auch die weiteren Mitglieder des Vorstands der Stiftung, Prof. Dr. Ivo Appel, Universität Hamburg, Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Greifswald und Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, sämtlich im Bereich des Umweltrechts bekannt und ausgewiesen. Dabei ging es um die grundsätzlichen vom Referenten aufgeworfenen Fragen und Probleme, die mit der Ausstattung der Natur mit eigenen Rechten verbunden wären.

Einig war man sich in dem Ziel, den Schutz der Natur in den Rechtsordnungen, aber auch in der administrativen und judikativen Umsetzung des geltenden Rechts zu verbessern. Kontrovers wurde die Frage behandelt, ob es dafür einer Schaffung von subjektiven öffentlichen Rechten der Natur oder ihrer Elemente bedürfe oder ob es andere Konzepte zur Verbesserung der Rechtsstellung der Natur im Verhältnis zu Wirtschaft und Gesellschaft gebe. Prof. Dr. Sabine Schlacke, zugleich Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung, wies in diesem Zusammenhang auf ein neues Gutachten hin, in dem der Vorschlag für ein „Menschenrecht auf gesunde Umwelt“ ausgearbeitet wurde. Hingewiesen wurde auch auf die Umweltverbandsklage, mit der anerkannte Umweltverbände den Schutz der Umwelt im Rahmen des geltenden Umweltrechts durchsetzen könnten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dementsprechend die Frage, worin der „Mehrwert“ der Einführung von Rechten der Natur liegen könnte. Dabei wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass schon die Diskussion um die Eigenrechte der Natur geeignet sei, den unbedingt erforderlichen Bewusstseinswandel in den westlichen Gesellschaften zu befördern und zu beschleunigen, der noch aus der christlich-jüdischen abendländischen Tradition herrühre, wonach der Mensch sich die Natur „untertan“ machen müsse. Hingewiesen wurde auch auf die Notwendigkeit, diesen Bewusstseinswandel auch in der Wirtschaft und in Bildung und Erziehung zu befördern.

Prof. Jochen Sohnle, Die Rechte der Natur im Angesicht des Klimawandels

Satzungsmäßige Aufgabe der Winter Stiftung für Rechte der Natur ist es, die Diskussion um die Rechte der Natur durch finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Arbeiten und praktische Initiativen zu fördern. Die außerordentlich lebhafte und kontroverse Diskussion auf der Auftaktveranstaltung hat deutlich werden lassen, dass es nach wie vor einen ganz erheblichen Untersuchungs- und Diskussionsbedarf gibt, der durch die Forderung nach einer Einführung von Rechten der Natur ausgelöst wird. Die Stiftung hat deshalb eine große und wichtige Aufgabe vor sich, die sehr viel Einsatz und Geduld erfordern wird. Einig war man sich in der Einschätzung, dass sich der Einsatz für die Bewältigung dieser Aufgabe lohnt. Die gelungene Auftaktveranstaltung hat diesem Einsatz neue Impulse verliehen.

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